Foxytag in Deutschlang illegal !!

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Foxytag in Deutschlang illegal !!

Postby humphry » Thu Aug 16, 2007 7:43 pm

Hallo Foxytag - User,

grundsätzlich finde ich das System ja super. Ich habe es schon einige male genutzt und bin davon sehr begeistert. Zunächst hat mich auch der Beitrag im deutschen FAQ gefreut, dass die Nutzung 100% legal ist.
Dann habe ich mir aber die Mühe gemach, die Presseberichte zu lesen und die Videos anzuschauen und musste feststellen, dass die Foxytag-Betreiber uns nicht die ganze Wahrheit sagen.
In den Videos sagen zwei ADAC-Rechtsexperten genau das Gegenteil (und da die Foxytag Betreiber in der Schweiz sitzen, glaube ich den ADAC Rechtsexperten mehr). Demnach kann das Betreiben eines Warngerätes (unabhängig ob es sich um ein Handy oder sonstiges Gerät handelt) mit 75 Euro und 4 Punkten geahndet werden. Schlimmer noch, die Polizei darf die Geräte einziehen und sogar vernichten.

Ich will das System jetzt nicht miess machen, aber ich denke, das solltet ihr wissen und in diesem Punkt haben die Betreiber schlecht recherchiert. Schaut euch die Videos einfach an.

Gruss Humphry
humphry
 
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Postby fdoctz » Thu Aug 16, 2007 8:33 pm

Also in einem Video meint ein Polizist, dass das System illegal sei. Ist ja irgendwie klar, dass der das so sieht.

In Englisch wird hier zu dem Thema debattiert:
http://www.foxytag.com/forum/viewtopic.php?t=361

Kommt dazu, dass FoxyTag ja nicht ein herkömmliches Radarwarnsystem ist. Es piepst einfach, wenn man in die Nähe eines Ortes kommt, welcher von anderen Usern markiert wurde.

FoxyTag warnt vor Gefahrenschwerpunkten im Verkehr (an denen häufig auch Radarfallen installiert sind...).

In vielen Tomtom-Geräten und anderen Navis sind auch Informationen über Radargeräte enthalten.

Momentan gibt es meines Wissens noch keine Gerichtsurteile zu dem Thema. Würde mich aber interessieren, falls jemand mehr dazu weiss.

Bleibt noch zu sagen: Die Verantwortung liegt bei den Nutzern des Systems.

Siehe dazu auch:
http://www.foxytag.com/de/terms.html

5. Nach den Kenntnissen der Autoren ist FoxyTag in einer sehr grossen Mehrheit der Länder vollkommen legal. Dennoch ist es möglich, dass dies nicht überall der Fall ist. Zudem können sich die Gesetze eines Landes ändern. Der Kunde ist daher allein dafür verantwortlich zu prüfen, dass FoxyTag legal ist in dem Land/den Ländern, in dem/denen er es zu benutzen wünscht.

6. Die Gesetze über die Benutzung eines tragbaren Telefons in einem Fahrzeug sind sehr verschieden von einem Land zum anderen und können ändern. Der Kunde ist daher allein dafür verantwortlich zu prüfen, wie die Gesetze lauten hinsichtlich der Benutzung eines tragbaren Telefons in einem Fahrzeug in dem Land/den Ländern, in dem/denen er es zu benutzen wünscht. Die Autoren von FoxyTag ermutigen den Kunden, einen seiner Passagiere die Anwendung benutzen zu lassen, damit der Fahrer sich auf die Strasse konzentrieren kann.
fdoctz
 
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Postby humphry » Fri Aug 17, 2007 3:45 pm

@fdoctz,

das entspricht nicht ganz der Wahrheit. In beiden gespeicherten Videos äußern sich Rechtsexperten des ADAC dazu und sagen, dass das Betreiben eines Warnsystems gegen deutsches Recht verstößt. Ein Rechtsexperte sagt zudem, dass der Betreiber mit 75 Euro Bußgeld und 4 Punkten in der Verkehrssünderdatei rechnen muss.
ABER: Sie sprechen nur von deutschem Recht. Wie es also in der Schweiz oder einem anderen Land rechtlich gesehen aussieht, dazu macht der ADAC keine Aussagen.

STVO §23 (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

O.K. Nun kann man sich über den bestimmungsmäßigen Zweck eines Handys oder eines Navis mit Zusatzsoftware streiten.
Wie dem auch sei, es gibt bereits Gerichtsurteile gegen Personen, die aktiv den entgegenkommenden Verkehr vor einer Radarmessstelle gewarnt haben und diese Personen wurden zu einem Bußgeld verurteilt.


Richtig ist, dass sich im ersten Video auch ein Polizist äußert.

Gruß
Humphry.
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Postby Martijn » Mon Aug 20, 2007 9:14 am

Speak a little German, understand it goes better:

Very simple:

ARTICLE 10
1. Everyone has the right to freedom of expression. this right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers. This article shall not prevent States from requiring the licensing of broadcasting, television or cinema enterprises.

2. The exercise of these freedoms, since it carries with it duties and responsibilities, may be subject to such formalities, conditions, restrictions or penalties as are prescribed by law and are necessary in a democratic society, in the interests of national security, territorial integrity or public safety, for the prevention of disorder or crime, for the protection of health or morals, for the protection of the reputation or the rights of others, for preventing the disclosure of information received in confidence, or for maintaining the authority and impartiality of the judiciary.


Foxytag, and also other GPS devices, radar detectors give information. Plain and simple. Article 10 forbids governments to impose any restrictions on it, unless it is "neccesairy in a democratic society" (part 2)

To apply part 2, they have to proof and motivate why they have to impose a restriction on it.

Does the German law have a motivation why they banned it? If not, an appeal on this should work, even if you have to go to the european court.
Martijn
 
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Postby waxi » Fri Jan 04, 2008 9:15 am

STVO §23 (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Das kenne ich auch so, aber nach meiner Theorie ist dann jedes Autoradio, ein technisches Gerat, was betrieben wird, um Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen! (Blitzermelder)

Oder wo ist der unterschied?

Gruß Waxi
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Postby Brainless » Fri Jan 04, 2008 10:02 am

eine andere Interesannte Frage:

was wenn ein Beifahrer ein "Gerät zum warnen vor Blitzern" mitführt?
in der StVO ist ja nur die Rede vom Führer des KFZ...
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Postby fdoctz » Sun Jan 06, 2008 5:27 pm

tja. es fehlen hier einfach grundsatzentscheide.

im moment können die obersten ämter gerne irgendwas behaupten. die gesetze werden aber soviel ich weiss weder in deutschland noch in der schweiz durch ämter gemacht.
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